Wer übernimmt die Kosten von einem Treppenlift?

Wenn körperliche Einschränkungen das Treppensteigen erschweren, bietet ein Treppenlift erhebliche Erleichterung. Doch die Frage bleibt: Wer übernimmt die Kosten?

Rigert Treppenlifte

Kostenübernahme im Überblick

In diesem Artikel erhalten Sie einen klaren Überblick, welche Stellen in der Schweiz sich an den Kosten für einen Treppenlift beteiligen können – von der IV über die Unfallversicherung bis hin zu kantonalen Förderprogrammen und Hilfsorganisationen. In der Tabelle unten finden Sie alle möglichen Kostenträger auf einen Blick. Detaillierte Erklärungen zu jeder Option finden Sie im weiteren Verlauf des Artikels.

Was kostet ein Treppenlift? Hier finden Sie die Übersicht

Kostenträger

Übernimmt Kosten? Bedingungen
Krankenkasse ❌ Sehr unwahrscheinlich Grundversicherung zahlt nicht. Seltene Ausnahmen über Zusatzversicherung möglich (z. B. Treppenraupe)
Invalidenversicherung (IV) ✅ Möglich Bei anerkannter Behinderung und Alltags-/Berufsrelevanz
Unfallversicherung (SUVA) ✅ Möglich Wenn die Einschränkung Folge eines Unfalls ist
Kantonale Förderprogramme ✅ Teilweise Z. B. Basel-Landschaft: bis CHF 10’000 / CHF 40’000
Ergänzungsleistungen (EL) ✅ In Ausnahmefällen Bei geringem Einkommen/Vermögen und klarer medizinischer Bedarf
Hilfsorganisationen (z. B. Procap, Pro Senectute) ✅ Beratung & teils Unterstützung Hilfe bei Anträgen, Vermittlung von Stiftungen, Gebrauchtlösungen
Private Kosten ✅ Meistens Selbstzahlung oder Teilkosten, wenn keine Stelle übernimmt

1. Unterstützung durch die Krankenkasse

In der Regel übernimmt die Krankenkasse in der Schweiz die Kosten für einen Treppenlift nicht, weder durch die Grundversicherung noch durch eine Zusatzversicherung. Der Grund: Treppenlifte gelten nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel, sondern eher als bauliche Anpassung. Sie sind nicht auf der offiziellen Hilfsmittelliste der Grundversicherung aufgeführt.

Die Krankenkasse bezahlt in der Regel nur Hilfsmittel, die direkt zur Behandlung einer Krankheit oder zur Unterstützung der medizinischen Versorgung notwendig sind, zum Beispiel Rollstühle oder Badelifte. Ein fest installierter Treppenlift fällt nicht darunter.

Ausnahme: Zusatzversicherung Beispiel Helsana

In manchen Fällen kann eine Zusatzversicherung einen Beitrag leisten, allerdings nur in sehr eingeschränktem Rahmen. Beispielsweise übernimmt Helsana bis zu 3’000 Franken für bestimmte wiederverwendbare Hilfsmittel, dazu zählen unter anderem Treppenraupen oder andere mobile Hilfen. Feste, fest installierte Treppenlifte sind jedoch auch hier meistens ausgeschlossen.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihre Zusatzversicherung bestimmte Hilfsmittel abdeckt. Die Leistungen können je nach Anbieter und Police stark variieren.


2. Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) kann sich an den Kosten für einen Treppenlift beteiligen – aber nur, wenn Sie das ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben. Voraussetzung ist, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, um den Alltag zu bewältigen.

Die gesundheitliche Einschränkung muss:

  • Ärztlich bestätigt sein
  • Mindestens 12 Monate andauern
  • der Treppenlift muss Ihre Mobilität nachweislich um mindestens 10 % verbessern. zum Beispiel, indem Sie dadurch selbstständig Ihre Wohnung verlassen können.

Tipp: Reichen Sie den Antrag unbedingt vor dem Kauf ein und lassen Sie sich am besten frühzeitig beraten – zum Beispiel durch Procap oder Ihre IV-Stelle.


3. Übernahme durch die Unfallversicherung (z. B. SUVA)

Wenn Ihre Mobilitätseinschränkung die direkte Folge eines Unfalls ist, etwa nach einem Sturz, Arbeitsunfall oder Verkehrsunfall, kann die Unfallversicherung, wie zum Beispiel die SUVA, die Kosten für einen Treppenlift übernehmen.

Wichtig: Die Kostenübernahme ist nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls unfallversichert waren, zum Beispiel als erwerbstätige Person oder im Rahmen einer freiwilligen Unfallversicherung. Ohne gültige Unfallversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der UVG.

Der Zusammenhang zwischen Unfall und Einschränkung muss ärztlich bestätigt werden. Die Unfallversicherung prüft dann, ob der Treppenlift notwendig ist, um Ihre Selbstständigkeit im Alltag wiederherzustellen oder zu erhalten.

Tipp: Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der Unfallversicherung möglichst früh ein, idealerweise bevor Sie ein Angebot unterschreiben oder den Treppenlift bestellen.


4. Kantonale Förderprogramme

Einige Kantone in der Schweiz unterstützen altersgerechte Umbauten finanziell – darunter auch den Einbau von Treppenliften. Die Höhe der Unterstützung und die Bedingungen variieren je nach Wohnkanton.

Beispiel Basel-Land: Seit 2024 fördert der Kanton Basel-Landschaft bauliche Anpassungen für Personen im AHV-Alter. Für einen Treppenlift können bis zu CHF 10’000, bei Ergänzungsleistungsbezug sogar bis zu CHF 40’000 übernommen werden. Voraussetzung ist, dass ein konkreter Bedarf besteht, die Liegenschaft bereits bewohnt wird und die Notwendigkeit ärztlich oder pflegerisch bestätigt ist. Mehr Details zum Programm finden Sie hier

Tipp: Informieren Sie sich auf der Website Ihres Kantons oder beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde, ob es ein vergleichbares Förderprogramm gibt.


5. Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) unterstützen Personen mit geringem Einkommen oder niedriger Rente, wenn die reguläre AHV oder IV nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. In gewissen Fällen können die EL auch Kosten für einen Treppenlift übernehmen.

Das ist möglich, wenn der Treppenlift:

  • Medizinisch notwendig ist (ärztlich bestätigt),
  • Keine andere Versicherung zuständig ist (z. B. IV oder Unfallversicherung), und
  • Der Einbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht

Tipp: Wenden Sie sich an die EL-Stelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons. Diese prüft individuell, ob ein Anspruch besteht und wie hoch ein möglicher Beitrag sein kann.


6. Unterstützung durch Hilfsorganisationen

Wenn keine Versicherung oder staatliche Stelle die Kosten für einen Treppenlift übernimmt, können auch gemeinnützige Organisationen weiterhelfen. Diese bieten kostenlose Beratung, unterstützen bei Anträgen und helfen bei der Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.

Je nach Lebenssituation sind verschiedene Organisationen zuständig:

Diese Organisationen helfen unter anderem bei:

  • Der Antragstellung bei Behörden und Stiftungen
  • Der Vermittlung von Gebrauchtliften oder Mietmodellen
  • Der Suche nach Fördergeldern aus privaten Stiftungen

Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – die Beratungen sind in der Regel kostenlos und sehr erfahren im Umgang mit komplexen Finanzierungssituationen.


7. Private Finanzierung (Eigenleistung)

In vielen Fällen müssen Betroffene den Treppenlift ganz oder teilweise selbst bezahlen, vor allem dann, wenn keine Versicherung, kein Kanton und keine Organisation die Kosten übernimmt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Bei Rigert können Sie Ihren Treppenlift beispielsweise in Raten zahlen.

Zusätzlich unterstützt Rigert Sie dank Partnerschaften mit Organisationen wie Spitex Schweiz, der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung, Pro Senectute und weiteren dabei, den bürokratischen Aufwand zu minimieren und weitere Finanzierungswege zu prüfen, etwa über Stiftungen oder gebrauchte Modelle.

Tipp: Fragen Sie beim Anbieter gezielt nach Teilzahlungsmodellen und lassen Sie sich zu alternativen Lösungen beraten, auch wenn keine öffentliche Stelle zahlt.


Steuerabzug

In der Schweiz können die Kosten für einen Treppenlift in der Regel nicht von der Steuer abgezogen werden. Es gibt jedoch kantonale Ausnahmen, bei denen solche Ausgaben als krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten anerkannt werden können.

Da die genauen Voraussetzungen kantonal unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt es sich, direkt bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons nachzufragen. Dort erfahren Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Steuerabzug möglich ist, zum Beispiel bei ärztlich bestätigtem medizinischen Bedarf.

Tipp: Halten Sie Belege, ärztliche Atteste und Offerten bereit, falls Sie einen Abzug geltend machen möchten.


Rigert – Ihr Treppenlift-Partner

Rigert Treppenlifte steht seit über 60 Jahren für Schweizer Qualität, Fachkompetenz und individuelle Beratung. Seit unserer Gründung im Jahr 1962 haben wir mehr als 10'000 Treppenliftanlagen in der ganzen Schweiz erfolgreich installiert, in Privathaushalten, Pflegeeinrichtungen und öffentlichen Gebäuden.

Dank unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Organisationen wie Procap, Pro Senectute, Spitex und der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung kennen wir die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden genau und wissen, worauf es ankommt.

Ob Plattformlift, Sitzlift oder massgeschneiderte Speziallösung: Wir finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für mehr Bewegungsfreiheit in Ihrem Zuhause, zuverlässig, sicher und individuell geplant.

Wir haben die passende Lösung für Sie.

Eine umfassende Beratung ist erforderlich, um die individuellen Bedürfnisse von jeden Kunden zu erfüllen. Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch zu kontaktieren, damit wir Sie auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abstimmen und Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen können.

Ihre Details
Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Google Datenschutzbestimmungen und Dienstleistungsbedingungen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

  • Yves Dähler

    Yves Dähler

    Leiter Verkauf Schweiz

    Ansprechpartner / Regionen:
    GL, GR, NW, OW, SZ, UR, VS, ZG
    Telefon: 041 854 20 26
    yves.daehler@rigert.ch

  • Viktor Messmer

    Viktor Messmer

    Verkaufsberater Mittelland & Tessin

    Ansprechpartner / Regionen:
    BS, BL, BE, FR, LU, SO, TI
    Telefon: 041 854 78 51
    viktor.messmer@rigert.ch

  • André Burri

    André Burri

    Verkaufsberater Ostschweiz

    Ansprechpartner / Regionen:
    AG, AI, AR, SH, SG, TG, ZH
    Telefon: 041 854 20 15
    andre.burri@rigert.ch

  • Olivier Robatel

    Olivier Robatel

    Verkaufsberater Romandie

    Ansprechpartner / Regionen:
    FR, GE, JU, NE, VD & VS
    Telefon: 021 793 18 56
    olivier.robatel@rigert.ch



Referenzprojekte von Rigert

Plattformlift modernisieren Hanglage Tessin

Plattformlift modernisieren Hanglage Tessin

Der Plattformlift wurde im Jahr 1998 von Rigert installiert und hat über viele Jahre hinweg zuverlässig seinen Dienst geleistet. Aufgrund der langjährigen Nutzung und des natürlichen Verschleisses entschied sich der Kunde für eine geplante Modernisierung der Anlage. Dies stellt sicher, dass der Lift weiterhin effizient, sicher und zuverlässig arbeitet, ohne unvorhergesehene Stillstandszeiten oder hohe Reparaturkosten.


Rigert Treppenlift Hochdorf Luzern

Rigert Treppenlift Hochdorf Luzern

Die Montagelösung umfasste das Anbringen von Metallplatten an der Wand, auf denen die Schiene sicher befestigt wurde, ohne die Stufen zu beschädigen. Diese Installation bietet der Kundin nun verbesserte Mobilität und Unabhängigkeit, indem sie sicher und bequem zwischen den Stockwerken navigieren kann.


Neuer Plattformlift in Val-d'Illiez Wallis

Neuer Plattformlift in Val-d'Illiez Wallis

In Val-d'Illiez hat Rigert Treppenlifte einen Pegasus Nova II Plattformlift installiert, damit eine fünfjährige Tochter leicht vom Erdgeschoss in den ersten Stock gelangen kann. Die Installation erforderte Anpassungen am Haus, bietet hohe Sicherheit und integriert sich harmonisch ins Treppenhaus.


Wir haben den richtigen Lift für Ihre Bedürfnisse

Sie können einen Besuch in unserem Showroom buchen – entweder virtuell oder persönlich.

Gratis Beratung

Kontakt aufnehmen