
Wer trägt die Kosten für einen Treppenlift in der Schweiz?
Mai 5, 2023 by Hector Lindstrom

Wenn Sie aufgrund von körperlichen Einschränkungen Schwierigkeiten haben, Treppen zu steigen, kann ein Treppenlift eine enorme Erleichterung sein. Allerdings stellt sich die Frage, wer die Kosten für eine solche Installation trägt. In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu erhalten.
Krankenkassenleistungen
Je nach Krankenkasse können die Kosten für einen Treppenlift (teilweise) übernommen werden. Allerdings ist eine Übernahme nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Versicherung muss entscheiden, ob der Einbau des Treppenlifts medizinisch notwendig ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sind staatliche Unterstützungen, die dazu dienen, den Lebensunterhalt von Personen mit geringem Einkommen oder Rentnern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, zu unterstützen.
Wenn eine Person aufgrund körperlicher Einschränkungen Schwierigkeiten hat, kann der Einbau eines Treppenlifts notwendig sein, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In diesem Fall können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Allerdings gibt es bei der Beantragung von Ergänzungsleistungen einige Voraussetzungen zu beachten. Die Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die Person eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, die die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt. Ausserdem muss die Installation den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf nicht durch eine andere Versicherung abgedeckt sein.
Kostenübernahme durch die IV
Wenn das Rentenalter noch nicht erreicht ist, kann die IV (Invalidenversicherung) eine Kostenübernahme für einen Treppenlift in Betracht ziehen. Ähnlich wie bei anderen Hilfsmitteln wie Rollstühlen sind neben dem erwerbstätigen Alter zwei weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Zunächst muss aufgrund von gesundheitlichen Gründen (körperlich, psychisch oder geistig) der alltägliche Tätigkeitsbereich (privat oder beruflich) nicht mehr selbstständig ohne das Hilfsmittel zu bewältigen sein. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung muss von einem Arzt bestätigt werden.
Darüber hinaus muss die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 12 Monate andauern. Wenn jemand zum Beispiel das Bein bricht, wird die IV die Kosten für einen Rollstuhl in der Regel nicht übernehmen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Voraussetzungen muss der Einbau eines Treppenlifts mindestens eine 10%ige Leistungssteigerung bewirken, damit die IV die Treppenliftkosten übernimmt. Diese Leistungssteigerung kann beispielsweise das selbstständige Verlassen des Hauses und somit das eigenständige Einkaufen darstellen.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird der Treppenlift von der IV in den meisten Fällen leihweise abgegeben. Das bedeutet, dass der Lift von der IV bezahlt wird und Eigentum der IV bleibt.
Gibt es eine Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die AHV?
Wenn das erwerbstätige Alter bereits erreicht ist, wäre die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) in Betracht zu ziehen. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollstühlen, Pflegebetten oder Elektromobilen, werden jedoch Treppenlifte von der AHV leider nicht unterstützt. Nur wenn die Antragstellerin nicht in der Lage ist, die minimalen Lebenskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Steuerabzug - Möglich?
In der Schweiz können die Kosten für einen Treppenlift in der Regel nicht von den Steuern abgezogen werden. Es gibt jedoch bestimmte kantonale Regelungen, die eine Abzugsfähigkeit der Kosten ermöglichen. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton unterschiedlich sein und sollten individuell geprüft werden. Es empfiehlt sich, bei der Steuerverwaltung des betreffenden Kantons nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen Treppenlift abzugsfähig sind.
Eigenfinanzierung
Wenn keine der oben genannten Möglichkeiten zur Finanzierung eines Treppenlifts in Frage kommt, besteht immer die Möglichkeit, den Treppenlift selbst zu finanzieren. Bei Rigiert können Sie ihren Treppenlift in Raten abzahlen. Als Partner von Spitex Schweiz, Schweizerischer Paraplegiker-Stiftung, ProSenectute und sonstigen zahlreichen Partnerschaften helfen wir ausserdem den bürokratischen Aufwand zu minimieren und zeigen Ihnen noch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Unterstützung von Organisationen
Neben den verschiedenen Versicherungen gibt es auch Organisationen, die Personen mit einem Bedarf an einem Treppenlift unterstützen können. Wenn eine finanzielle Unterstützung durch die AHV, IV oder Krankenversicherung abgelehnt wurde, ist es daher ratsam, sich mit folgenden Organisationen auseinanderzusetzen:
Fazit
Die Finanzierung eines Treppenlifts in der Schweiz kann je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die beste Option zu finden. Ein Treppenlift kann die Lebensqualität erheblich verbessern und sollte nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel ausser Reichweite liegen.
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